Softwerkskammer

 

Scheinselbständigkeit und Rentenversicherungspflicht

Experten-Telko des VGSD

Am 5.6.2014 hat der Verein der Gründer und Selbständigen e.V. eine Telko mit dem Experten Dr. Benno Grunewald durchgeführt: Damoklesschwert Scheinselbständigkeit.

Umfrage

Im September 2014 wurde eine Umfrage auf der freelance-topics Liste durchgeführt. Eine Zusammenfassung der Antworten:

In welcher Rechtsform bist Du unterwegs?

Die meisten Antwortenden sind Freelancer, manche auch Gewerbetreibende (Einzelunternehmer oder GmbH).

Bist Du schonmal längere Zeit (> 18 Monate) ausschließlich bei einem Kunden gewesen? Wenn ja, wie lange?

Hast Du schonmal Nachfragen oder sogar Probleme wegen Scheinselbständigkeit bekommen? (Was ist da gelaufen, und wie ist die Sache ausgegangen?)

Kennst Du jemanden, bei dem die vorherige Frage zutrifft?

Viele haben langfristige Projekte gehabt oder kennen Selbständige, die langfristige Projekte hatten. Von Problemen wegen Scheinselbständigkeit seitens des Staates wusste niemand. Allerdings scheinen ab und zu die Firmen selbst eine Überprüfung zu machen, weil man sich als Selbständiger ggf. ins Unternehmen einklagen kann.

Hast Du schonmal davon gehört, dass ein Inhaber einer GmbH oder UG Probleme wegen Scheinselbständigkeit bekommen hat? Oder kennst Du belastbare Quellen hierzu (Gerichtsurteile oder so etwas)?

Auch dies ist niemandem bekannt.

Bist Du als Selbständiger schonmal als rentenversicherungspflichtig eingestuft worden? (Wie kam es dazu, und was ist dann passiert?)

Hast Du schonmal die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Rentenversicherung beantragt? Falls ja: Fandest Du dieses Vorgehen empfehlenswert?

Rentenversicherungspflicht scheint eine andere Sache zu sein. Hier kann man prinzipiell eine Befreiung beantragen. Allerdings wurde manchen davon abgeraten, da der Antrag langwierig ist und im Normalfall auf Rentenversicherungspflicht entschieden wird - dann muss man dagegen vorgehen, um das wieder auszuräumen. Ein Antwortender hat beschrieben, dass er die Befreiung beantragt hat und dass dies tatsächlich sehr nach hinten losgegangen ist - der Arbeitgeber wurde zum Zahlen der Rentenversicherungsbeiträge aufgefordert und musste seine Rechtsabteilung in Gang setzen, um dies zu klären. Der Tenor lautet hier also eher, keine schlafenden Hunde zu wecken und dafür zu sorgen, dass möglichst viele der Rentenversicherungspflicht widersprechende Fakten vorliegen, hauptsächlich das Vorhandensein mehrerer Auftraggeber.